Ulrich G. Schroeter forscht und lehrt seit Februar 2017 als Professor für Privatrecht an der Universität Basel. Seine Schwerpunkte umfassen das Obligationenrecht, das Handelsrecht, das Schiedsverfahrensrecht sowie das Völkervertrags- und Finanzmarktrecht. Dabei betrachtet er neben dem nationalen auch das internationale Recht und untersucht deren jeweilige Wechselwirkungen.

Schwerpunkt

Einen besonderen Schwerpunkt seiner Forschung bildet das UN-Kaufrecht (CISG), zu dem er mehrere Kommentare herausgibt, ein Lehrbuch verfasst hat und eine Internet-Datenbank betreibt.

Für eine international stark vernetzte Wirtschaft wie diejenige der Schweiz hat das UN-Kaufrecht eine erhebliche praktische Bedeutung. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die Sicherung der einheitlichen Auslegung des Übereinkommens dar, weil es heute in 97 Staaten weltweit geltendes Recht ist und durch staatliche Gerichte sowie Schiedsgerichte dezentral angewandt wird, ohne dass es ein internationales Obergericht mit letztinstanzlicher Interpretationszuständigkeit gibt. Ein pragmatischer Lösungsansatz liegt in einem grenzüberschreitenden Dialog unter Rechtsanwendern und Wissenschaft, zu dem Ulrich Schroeter und sein Team mit ihrer Forschung beizutragen versuchen.

Projekt

Neben seiner Forschung zum UN-Kaufrecht befasst sich Ulrich Schroeter zur Zeit mit den Auswirkungen ausländischer Wirtschaftssanktionen innerhalb des Schweizer Rechts. Nachdem Sanktionen anderer Staaten für international tätige Unternehmen aus der Schweiz schon lange faktische Bedeutung hatten, wächst ihnen in jüngerer Zeit nämlich auch rechtliche Relevanz innerhalb des schweizerischen Rechts zu. Damit untersucht er ein aktuelles Problemfeld, in dem noch viele Details ungeklärt sind.

Hintergrund

Wirtschaftssanktionen nehmen ständig zu und werden von Staaten weltweit als Mittel politischer Auseinandersetzungen eingesetzt. Die Schweiz selbst verwendet Sanktionen zwar traditionell zurückhaltend. Nach jüngerer schweizerischer Rechtsprechung kann aber auch ausländischen Sanktionen für Schweizer Unternehmen rechtliche Bedeutung zukommen, obwohl sie in der Schweiz gar nicht unmittelbar gelten. So können sie obligationenrechtlich u.U. die Leistungsverweigerung eines schweizerischen Unternehmens rechtfertigen, und das schweizerische Aufsichtsrecht kann Banken und Versicherungen in noch nicht geklärtem Umfang sogar zur Beachtung ausländischer Sanktionen verpflichten.

Besonders herausfordernd ist der Umgang mit Sanktionsvorgaben mehrerer Staaten, die sich inhaltlich widersprechen. Es bedarf daher einer grundsätzlichen Klärung der völkerrechtlichen Zulässigkeit von Sanktionen mit extraterritorialer Wirkung und von deren präzisen Auswirkungen im schweizerischen Privat- und Wirtschaftsrecht.

Basel

Am Forschungsstandort Basel schätzt Ulrich Schroeter besonders die Kombination einer starken Forschungstradition im Schweizer Recht mit einer grossen Offenheit für internationale Perspektiven, die Fakultät mit kurzen Wegen und einer Verwaltung, die Unterstützung und nicht Hindernis ist, sowie die gelebte Forschungsfreiheit.

Basel bietet eine ideale Balance zwischen einer starken Forschungstradition im Schweizer Recht und einer grossen Offenheit für internationale Perspektiven.

Ulrich Schroeter

Seit 2022 ist er als Forschungsdekan ausserdem Mitglied der Fakultätsleitung und hat in dieser Funktion etwa den ersten Besuch des Scientific Advisory Boards der Fakultät geplant und begleitet.

Bildausschnitt Gebäude aus Glas